Kennzeichnung von Verpackungen - so geht´s richtig
Manchmal direkt auf der Kartonage aufgedruckt, manchmal als Etikett aufgeklebt - fast alle Kartonagen und Verpackungen, die versendet und transportiert werden haben wichtige Informationen auf der Außenseite sichtbar angegeben. Hierbei gibt es Kennzeichnungen, die Sie als Versender auf Ihrem Karton anbringen können, aber auch Kennzeichnungen, die auf dem Karton angebracht sein müssen. Es kommt meist darauf an, in welches Land Sie versenden, oder welche Materialien Sie zum Versand verwenden.
Wir klären auf, wann eine Kennzeichnung notwendig ist, wie Sie richtig kennzeichnen und was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlt - so sind zukünftig alle Informationen an der richtigen Stelle.
Inhalt:
- 2. Wer muss welche Verpackung kennzeichnen?
- 3. So bringen Sie die Kennzeichnung richtig an der Transportverpackung an
1. Warum muss Verpackung gekennzeichnet werden?
"Achtung", "Vorsicht zerbrechlich" oder der grüne Punkt - das Kennzeichnen von Verpackungen hat unterschiedliche Hintergründe, aber auch viele Vorteile und gibt mit nur einem kurzen Blick wichtige Informationen. Diese sind unter anderem Gründe dafür, warum Sie Ihre Transportverpackung kennzeichnen sollten. Aber nicht nur diese Vorteile, sondern auch die Kennzeichnungspflicht, welche in einigen europäischen Ländern besteht, macht das Kennzeichnen von Transportverpackungen notwendig.
Deshalb sollten Sie Ihre Verpackung kennzeichnen:
a) Die Kennzeichnungspflicht der EU-Länder
Leider ist europaweit keine Einheitliche Lösung gegeben, was die Kennzeichnung von Verpackungen - in Erster Linie Umweltlabel - angeht. Damit Ihre Verpackung in jeder Hinsicht keine Lücken aufweist oder gar als falsch oder ungekennzeichnet im jeweiligen Land gilt, hier eine kurze Zusammenfassung mit den relevantesten EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern deren Kennzeichnungspflichten.
Dennoch gilt - alle manuell trennbaren Komponenten der Verpackung müssen gekennzeichnet sein.
Die dafür passende Kennzeichnung als Etikett finden Sie natürlich auch bei uns!
Stand: 01/2024 // Angaben ohne Gewähr
b) Was sind die Folgen - das passiert bei Nichtkennzeichnung von Verpackungen
Wer gesetzlichen Vorschriften nicht nachgeht muss natürlich mit entsprechender Strafe rechnen. So ist es auch bei der Nichtkennzeichnung Ihrer Verpackungen. Die Folgen können sich hier vom Nichtweitertransport, bis hin zu Geldstrafen ziehen. Es kommt natürlich darauf an, in welches Land Sie Ihre Waren senden, wie die angegebenen Vorschriften sind und welche Mengen transportiert werden.
Verwenden Sie am besten unsere Verpackungsprodukte zum Kennzeichnen Ihrer Verpackungen, dann kommen auch keine unangenehmen Folgen bei Nichteinhaltung auf Sie zu.
2. Wer muss welche Verpackungen kennzeichnen?
In der Regel ist derjenige für die Kennzeichnung der Transportverpackung verantwortlich, der diese in den Verkehr bringt. Als produzierendes Unternehmen, oder als Versender sind Sie in der Pflicht, die Waren entsprechend zu verpacken und die Verpackung je nach Vorschrift und Inhalt entsprechend zu kennzeichnen. Sind Sie Händler, oder vertreiben Sie Ware als Dritte weiter, so sollte die Ware und Verpackung bereits vom Vorlieferant und Hersteller entsprechende Kennzeichnungen bereits beinhalten.
Weitere Informationen zum Kennzeichnen und zum richtigen Verpacken erhalten Sie auch auf unserer Informationsseite zum Verpackungsgesetz.
Einige Verpackungen tragen bereits die passende Kennzeichnung. Europaletten werden beispielsweise bei der Herstellung mit den nötigen Kennzeichnungen für den Export versehen. Hier muss sich der Versender keine Gedanken zur Kennzeichnung der Palette mehr machen.
3. So bringen Sie die Kennzeichnung richtig an der Transportverpackung an
Wo denn nun hin mit der Kennzeichnung? Das ist die Frage. Zum einen sollten Sie sich Gedanken über die richtige Kennzeichnung, je nach Ware, Verpackungsmaterial und Empfängerland machen, aber auch die richtige Positionierung ist ausschlaggebend. Nicht nur werden viele Pakete dank maschineller Geräte eingelesen und die Kennzeichnungen nach der richtigen Platzierung abgelesen, auch sollten die Kennzeichnungen für Paketdienst, Kunden und Transporteur entsprechend sichtbar sein.
a) Die richtige Kennzeichnung wählen
Wir haben unterschiedliche Varianten und Möglichkeiten für Sie, wie Sie der Kennzeichnungspflicht durch Etiketten, Klebebänder oder bedruckten Kartons nachkommen können. Natürlich sollten Sie unsere Kennzeichnungen auch nutzen um Ihre Waren für sich oder Ihre Kunden entsprechend zu kennzeichnen.
Mit unserer Auswahl an Etiketten und Transportverpackungen haben Sie die Möglichkeit unterschiedlichste Waren zu kennzeichnen:
Neben passenden Etiketten bieten wir Ihnen auch andere Verpackungen an, die bereits mit Kennzeichnungen versehen sind. Darunter unsere Kartonagen mit entsprechendem Druck zum Recycling-Code, Klebebänder oder
Warnbänder und Paketbänder mit individuellen Hinweisen - mit Paketbändern in Signalfarben kennzeichnen Sie Ihre Waren schnell und einfach. Einige Hinweise haben wir bereits auf unseren Warnbändern standardmäßig für Sie aufgedruckt.
Auch die Warnbänder zur Qualitätssicherung oder mit integrierter Manipulationssicherung sind für die Kennzeichnung Ihrer Transportverpackung optimal geeignet.
b) Die richtige Stelle auf und an der Transportverpackung wählen
Natürlich ist es wichtig, wo Sie Ihre Kennzeichnung auf der Verpackung platzieren. Denn der Effekt Ihrer Kennzeichnung sollte es sein, auf den ersten Blick eine Botschaft zu übermitteln. Ob Klebeband, Etikett oder Karton - die Hauptsache ist, dass die Kennzeichnung sichtbar angebracht ist. Dies kann natürlich im Einzelfall variieren. Hier kommt es auf die jeweilige Umverpackung und Ihre Waren an.
Wir unterstützen Sie gerne mit einer Beratung.
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