Kennzeichnung von Verpackungen - so geht´s richtig

Manchmal direkt auf der Kartonage aufgedruckt, manchmal als Etikett aufgeklebt - fast alle Kartonagen und Verpackungen, die versendet und transportiert werden haben wichtige Informationen auf der Außenseite sichtbar angegeben. Hierbei gibt es Kennzeichnungen, die Sie als Versender auf Ihrem Karton anbringen können, aber auch Kennzeichnungen, die auf dem Karton angebracht sein müssen. Es kommt meist darauf an, in welches Land Sie versenden, oder welche Materialien Sie zum Versand verwenden.

Wir klären auf, wann eine Kennzeichnung notwendig ist, wie Sie richtig kennzeichnen und was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlt - so sind zukünftig alle Informationen an der richtigen Stelle.


Inhalt:


1. Warum muss Verpackung gekennzeichnet werden?

"Achtung", "Vorsicht zerbrechlich" oder der grüne Punkt - das Kennzeichnen von Verpackungen hat unterschiedliche Hintergründe, aber auch viele Vorteile und gibt mit nur einem kurzen Blick wichtige Informationen. Diese sind unter anderem Gründe dafür, warum Sie Ihre Transportverpackung kennzeichnen sollten. Aber nicht nur diese  Vorteile, sondern auch die Kennzeichnungspflicht, welche in einigen europäischen Ländern besteht, macht das Kennzeichnen von Transportverpackungen notwendig.

Zunächst ist jedoch wichtig, dass Sie die Verpackung entweder kennzeichnen aufgrund des darin befindlichen Inhalts, oder aufgrund der Transportverpackung und des verwendeten Materials. Das Kennzeichnen hat also unterschiedliche Hintergründe. Je nachdem, aus welchem Grund Sie kennzeichnen sollte die Kennzeichnung auch entsprechend aussehen, bzw. angepasst sein.

Deshalb sollten Sie Ihre Verpackung kennzeichnen:

Kennzeichnung der Transportverpackung als Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Verpflichtungen im Rahmen von Verpackungsgesetzen und Umweltschutzvorschriften. Hierzu erfahren Sie mehr im Punkt 1a).
Die Kennzeichnung ermöglicht eine eindeutige Identifikation der Waren und der Transportverpackung, was eine effiziente Rückverfolgung und schnelles Handeln begünstigt.
Nachhaltige Verpackung wird mit Kennzeichnung auf den ersten Blick sichtbar. Außerdem ermöglicht es ein schnelles zuordnen und erfassen des Materials und somit eine schnellere Zuordnung zum weiteren Recyclingvorgang. Hierfür sind unsere Umweltlabel und Verpackungen mit Recycling-Code die einfachste und beste Wahl zur Kennzeichnung. Auch bekannt ist das sogenannte RESY-Symbol oder die Symbole des Recycling-Codes.
Ob zur manuellen Überprüfung im Wareneingang und -ausgang oder durch ein Logistiksystem - Kennzeichnung vereinfacht das Einlesen und Zuordnen. Außerdem werden die Verpackungen und damit auch die darin befindlichen Waren schneller und präziser zugeordnet. Auch beim Weitertransport werden durch Verpackungskennzeichnung Informationen schneller weitergegeben. Übrigens: Auch die Abwicklung beim Zoll ist durch die richtige Kennzeichnung international schneller möglich.
Eine der bekanntesten Gründe für eine Kennzeichnung auf der Verpackung sind vermutlich die Hinweise auf mögliche Gefahren. Diese sind nicht nur notwendig, einige davon sind sogar Vorschrift, wie z.B. die Kennzeichnung von Gefahrgut.
Nicht nur Sie als Versender haben Vorteile vom Kennzeichnen Ihrer Ware. Auch Ihr Kunde freut sich sicher, wenn die Ware entsprechend gekennzeichnet bei ihm eintrifft, er alle Informationen auf den ersten Blick erhält und Ware, sowie Verpackung für den weiteren Prozess schnell zugeordnet werden kann.

a) Die Kennzeichnungspflicht der EU-Länder

Leider ist europaweit keine Einheitliche Lösung gegeben, was die Kennzeichnung von Verpackungen - in Erster Linie Umweltlabel - angeht. Damit Ihre Verpackung in jeder Hinsicht keine Lücken aufweist oder gar als falsch oder ungekennzeichnet im jeweiligen Land gilt, hier eine kurze Zusammenfassung mit den relevantesten EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern deren Kennzeichnungspflichten. 

 In Deutschland besteht keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Dennoch werden Kartons und Waren, die in das Ausland transportiert werden auf die dort geltenden Verpackungs- und Kennzeichnungsregeln und Gesetze geprüft. Auch die Umweltlabel und zahlreiche Symbole werden gerne auf Verpackungen aufgedruckt. 
 Österreich hat, wie in Deutschland auch, keine direkte Pflicht Verpackungen zu kennzeichnen. Dennoch müssen Inhalte, wie Gefahrenstoffe auf den Verpackungen angegeben werden. Genaue Richtlinien zum Verpacken im österreichischen Raum sind in der österreichischen Verpackungsverordnung geregelt.
 Italien hat eine Kennzeichnungspflicht (Umweltkennzeichnung). Alle in den Verkehr gebrachten Verpackungen - egal ob B2C oder B2B - müssen seit 01.01.2023 mit der Abkürzung und Nummer des Materials versehen sein. Außerdem muss ein Entsorgungshinweis angegeben sein, wenn die Verpackung für den Endverbraucher bestimmt ist. Im B2B Bereich entfallen Hinweise zum Entsorgungsweg. Es handelt sich hierbei um eine Kennzeichnung der Verpackung aufgrund dessen Materials, nicht aufgrund des Inhalts des Pakets.

 Dennoch gilt - alle manuell trennbaren Komponenten der Verpackung müssen gekennzeichnet sein.

Die dafür passende Kennzeichnung als Etikett finden Sie natürlich auch bei uns!

 Für den Import in die Schweiz - als nicht EU-Land - ist keine spezielle Kennzeichnung Ihrer Verpackung notwendig. Dennoch können Symbole, wie Umweltlabel oder der grüne Punkt auf der Verpackung belassen werden.
 Auch in Frankreich muss gekennzeichnet werden. Jedoch ist hier nur eine Umweltkennzeichnung Pflicht, wenn es sich um Verpackungen im B2C Bereich handelt, also alle Haushaltsverpackungen. Das so genannte Triman-Logo muss hier auf der Haushaltsverpackung mit einer entsprechenden Sortieranleitung aufgedruckt sein. Für Verpackungen, die an Gewerbe gehen (also B2B Geschäfte) sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Stand: 01/2024 // Angaben ohne Gewähr

b) Was sind die Folgen - das passiert bei Nichtkennzeichnung von Verpackungen

Wer gesetzlichen Vorschriften nicht nachgeht muss natürlich mit entsprechender Strafe rechnen. So ist es auch bei der Nichtkennzeichnung Ihrer Verpackungen. Die Folgen können sich hier vom Nichtweitertransport, bis hin zu Geldstrafen ziehen. Es kommt natürlich darauf an, in welches Land Sie Ihre Waren senden, wie die angegebenen Vorschriften sind und welche Mengen transportiert werden.

Verwenden Sie am besten unsere Verpackungsprodukte zum Kennzeichnen Ihrer Verpackungen, dann kommen auch keine unangenehmen Folgen bei Nichteinhaltung auf Sie zu.

2. Wer muss welche Verpackungen kennzeichnen?

In der Regel ist derjenige für die Kennzeichnung der Transportverpackung verantwortlich, der diese in den Verkehr bringt. Als produzierendes Unternehmen, oder als Versender sind Sie in der Pflicht, die Waren entsprechend zu verpacken und die Verpackung je nach Vorschrift und Inhalt entsprechend zu kennzeichnen. Sind Sie Händler, oder vertreiben Sie Ware als Dritte weiter, so sollte die Ware und Verpackung bereits vom Vorlieferant und Hersteller entsprechende Kennzeichnungen bereits beinhalten.

Weitere Informationen zum Kennzeichnen und zum richtigen Verpacken erhalten Sie auch auf unserer Informationsseite zum Verpackungsgesetz.

Einige Verpackungen tragen bereits die passende Kennzeichnung. Europaletten werden beispielsweise bei der Herstellung mit den nötigen Kennzeichnungen für den Export versehen. Hier muss sich der Versender keine Gedanken zur Kennzeichnung der Palette mehr machen.

Bitte beachten Sie: Kennzeichnungen der Ware auf der Europalette sind gegebenenfalls dennoch notwendig, vor allem, wenn es sich um den Export von Waren in andere Länder handelt.

3. So bringen Sie die Kennzeichnung richtig an der Transportverpackung an

Wo denn nun hin mit der Kennzeichnung? Das ist die Frage. Zum einen sollten Sie sich Gedanken über die richtige Kennzeichnung, je nach Ware, Verpackungsmaterial und Empfängerland machen, aber auch die richtige Positionierung ist ausschlaggebend. Nicht nur werden viele Pakete dank maschineller Geräte eingelesen und die Kennzeichnungen nach der richtigen Platzierung abgelesen, auch sollten die Kennzeichnungen für Paketdienst, Kunden und Transporteur entsprechend sichtbar sein. 

a) Die richtige Kennzeichnung wählen

Wir haben unterschiedliche Varianten und Möglichkeiten für Sie, wie Sie der Kennzeichnungspflicht durch Etiketten, Klebebänder oder bedruckten Kartons nachkommen können. Natürlich sollten Sie unsere Kennzeichnungen auch nutzen um Ihre Waren für sich oder Ihre Kunden entsprechend zu kennzeichnen.

Mit unserer Auswahl an Etiketten und Transportverpackungen haben Sie die Möglichkeit unterschiedlichste Waren zu kennzeichnen:

Gefahrgutetiketten

Etiketten Gefahrgut / Warnung

  • Als Warnhinweis
  • In auffallenden Farben und mit Bilder zum leichten Verständnis
  • Selbstklebend für schnelles und einfaches Handling
Präsentkorb 6-eckig

Umweltetiketten für Italien

  • Kennzeichnung nach Gesetzesrichtline und Regelungen
  • Informationen in mehreren Sprachen
  • Je nach Material der Verpackung auch Material des Bands wählbar
ESD-Kennzeichnung

ESD / Korrosion kennzeichnen

  • Information über sensible Waren und speziellen Inhalt
  • In knalligen Farben
  • Verschiedene Sprachen und bildhafte Darstellung für schnelles Verständnis

Neben passenden Etiketten bieten wir Ihnen auch andere Verpackungen an, die bereits mit Kennzeichnungen versehen sind. Darunter unsere Kartonagen mit entsprechendem Druck zum Recycling-Code, Klebebänder oder

Paketband mit Recycling-Logos

Klebeband mit Recycling-Code

  • Warnhinweise direkt auf dem Paketband
  • Unterschiedliche Trägermaterialien
  • Informationen schnell und unkompliziert angebracht
Europaletten

Europaletten

  • Europaletten mit entsprechender EPAL-Kennzeichnung
  • Zum Tausch und internationalen Transport
  • Nach vorschriftsmäßiger Ausführung
Gefahrgutkartons mit Kennzeichnung

Kartonagen mit Kennzeichnung

  • Keine Etiketten mehr notwendig
  • Geprüft und für See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand geeignt
  • Schnelles und sicheres Verpacken
Warnbänder

Warnbänder und Paketbänder mit individuellen Hinweisen - mit Paketbändern in Signalfarben kennzeichnen Sie Ihre Waren schnell und einfach. Einige Hinweise haben wir bereits auf unseren Warnbändern standardmäßig für Sie aufgedruckt.

Auch die Warnbänder zur Qualitätssicherung oder mit integrierter Manipulationssicherung sind für die Kennzeichnung Ihrer Transportverpackung optimal geeignet.

b) Die richtige Stelle auf und an der Transportverpackung wählen

Natürlich ist es wichtig, wo Sie Ihre Kennzeichnung auf der Verpackung platzieren. Denn der Effekt Ihrer Kennzeichnung sollte es sein, auf den ersten Blick eine Botschaft zu übermitteln. Ob Klebeband, Etikett oder Karton - die Hauptsache ist, dass die Kennzeichnung sichtbar angebracht ist. Dies kann natürlich im Einzelfall variieren. Hier kommt es auf die jeweilige Umverpackung und Ihre Waren an.

Bei der Kennzeichnung und beim Verpacken von Gefahrgut helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter. Hier gelten bestimmte Regelungen, die im Umgang mit den gefährlichen Stoffen zwingend beachtet werden sollen.

Sie brauchen Hilfe beim Kennzeichnen Ihrer Verpackung?

Wir unterstützen Sie gerne mit einer Beratung.

Mo - Fr 07.30 - 18.00 Uhr
Tel. 0800 - 8995 000

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