Gefahrgutkarton aus Wellpappe, mit UN-Kennzeichnung
Sicherer Versand von gefährlichen Stoffen und Gütern
- Gefahrgutverpackung aus besonders stabiler Spezial-Wellpappe
- Nassfest verleimt, mit wasserabweisender Außendecke
- Geprüft und zugelassen als 4G und 4GV-Verpackung
- Erfüllt alle Anforderungen für See-, Luft-, Eisenbahn- und Straßenversand
- Für alle Verpackungsgruppen (I, II, III) geeignet
- Für den Versand von flüssigen und festen Stoffen verwendbar
- Zertifikate und Prüfungsunterlagen kostenfrei auf Anfrage
Gefährliches gefahrlos verschicken
Täglich werden weltweit große Mengen an gefährlichen Waren verschickt.
Damit haben Sie nichts zu tun? Aber haben Sie gewusst, dass auch einfache Spraydosen, kleine Feuerzeuge, Akkus und Batterien in die Kategorie ,,Gefahrgut fallen?
Für den Versand dieser Stoffe und Güter und deren Verpackung gelten strenge Vorschriften.
Unsere Gefahrgutkartons erfüllen diese Anforderungen.
Die Verpackung aus stabiler Wellpappe ist nassfest verklebt, besitzt eine wasserabweisende Außendecke und ist mit der international gültigen Gefahrgutkennzeichnung (UN-Zulassungsnummer) versehen.
Aber welche Gefahrgüter dürfen nun in welcher Gefahrgutverpackung verpackt und versendet werden?
Einteilung in unterschiedliche Verpackungsgruppen
Entsprechend des Gefährlichkeitsgrads können in der Regel alle Gefahrgüter drei Verpackungsgruppen zugeordnet werden:
- Gruppe (römisch) I: für hohe Gefahr
- Gruppe II: für mittlere Gefahr
- Gruppe III: für geringe Gefahr
Auch die Gefahrgutverpackungen werden in drei Gruppen untergliedert:
- Gruppe X: Geeignet zum Transport von Gefahrgütern mit hoher Gefahr
- Gruppe Y: Geeignet zum Transport von Gefahrgütern mit mittlerer Gefahr
- Gruppe Z: Geeignet zum Transport von Gefahrgütern mit niedriger Gefahr
Daraus ergibt sich:
→ Mit einer Gefahrgutverpackung X können Gefahrgüter der Klassen I, II und III verschickt werden.
→ Mit einer Gefahrgutverpackung Y können Gefahrgüter der Klassen II und III verschickt werden.
→ Mit einer Gefahrgutverpackung Z können nur Gefahrgüter der Klasse III verschickt werden.
Was bedeutet die UN-Kennzeichnung?
Ob eine Verpackung zum Transport von Gefahrgut zugelassen wird, entscheidet eine amtlich zugelassene Prüfstelle - in Deutschland das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Besteht der Gefahrgutkarton - auch UN-Karton genannt - die erforderlichen Tests, wird er mit dem UN-Symbol und einer speziellen UN-Nummer auf der Außenseite gekennzeichnet.
Beispiel einer UN-Zulassungsnummer
4G/X25/S/11/D/BAM 1234-GBOX
Code | Bezeichnung der Verpackung |
---|---|
4G | Die Zahl steht für die Art der Verpackung (hier: 4 = Kiste),der Buchstabe steht für den verwendeten Werkstoff (hier: G = Pappe) |
X | Gruppe der Verpackung (hier: geeignet für die Verpackungsgruppen I, II und III geeignet) |
25 | Maximal zulässiges Gewicht des Packstücks (Packgut + Verpackung) |
S | Stoffart, die im Karton transportiert werden darf: S = Solid (Feststoff) L = Liquid (Flüssigkeit) G = Gas (Gase) |
11 | Herstellungsjahr der Verpackung (hier: 2011) |
D | Länderkürzel des Landes, in dem die Prüfung und Zulassung stattgefunden hat |
BAM 1234-GBOX | Zulassungsnummer des Herstellers der Verpackung |
Außerdem:
Der UN-Code 4G besagt, dass der Karton mit Innenverpackungen aus Glas, Metall und/oder Kunststoff geprüft wurde und ohne Nachprüfung nicht mit anderen Innenverpackungen verwendet werden darf.
Bei Verpackungen mit dem UN-Code 4GV kann der Versender beliebige Innenverpackungen verwenden - ohne Nachprüfung.
Sämtliche Zertifikate und Prüfungsunterlagen erhalten Sie von uns auf Anfrage selbstverständlich kostenfrei.
Auf welchem Weg darf die Gefahrgutverpackung transportiert werden?
Auch für den Beförderungsweg gibt es genaue Bestimmungen:
- Für den Seeverkehr: IMDG-Code (Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen)
- Für den Luftverkehr: ICAO-TI (International Civil Aviation Organization-Technical Instructions)
- Für den Eisenbahnverkehr: RID (Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter)
- Für den Straßenverkehr: ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)
Alle unsere Gefahrgutkartons erfüllen diese Bestimmungen und sind für alle Beförderungswege zugelassen.
Leitfaden zur Auswahl des richtigen Gefahrgutkartons
- Wählen Sie die benötigte Verpackungsgröße aus unserer Preistabelle
- In den Spalten daneben sehen Sie, welches Bruttogewicht das Packstück je nach Verpackungsgruppe (I - III) bzw. bei einer 4GV-Verpackung haben darf
Beispiel
Frage: Welchen Karton aus unserem Sortiment benötigen Sie für ein Gefahrgut der Verpackungsgruppe I (hohe Gefahr) mit den Abmessungen 245x245x355mm und einem Gewicht von 15kg?
Antwort: Unseren Gefahrgutkarton mit der Bestellnummer 1.7017 (Innenmaße 250x250x360mm, geeignet für den Transport von Gefahrgut der Klasse I bei einem maximalen Bruttogewicht von 16kg)
Zubehör: Gefahrgutkartons richtig verpacken und verschließen
Für einen Rundum sicheren Gefahrguttransport sorgen Sie erst mit dem richtigen Zubehör. Für flüssige Güter eignet sich unsere hochdichte und extrem feste PE-Kastenhaube.
Unsere saugfähigen Vermiculite-Kissen speziell für Gefahrgut binden gefährliche Flüssigstoffe innerhalb der Verpackung zuverlässig und schützen Ihr Gefahrgut vor Feuchtigkeit.
Mit glasfaserverstärktem Filamentband sorgen Sie vorschriftsgemäß für einen sicheren Verschluss.
Und indem Sie Ihre Verpackung mit entsprechenden Gefahrgut-Etiketten kennzeichnen, steht dem einwandfreien Gefahrguttransport nichts mehr im Weg.
Benötigen Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Gefahrgut-Verpackung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Telefonisch unter 0800 - 8995 000, über unser Kontaktformular oder in unserer Live-Beratung.