Ihr gutes Recht - wer haftet für Transportschäden?

Wer haftet für Transportschäden?

Trotz optimaler Verpackung wird die Verpackung geöffnet und die Ware ist beschädigt - eine verärgerte Mail wird an den Versender geschrieben und Schadensersatz wird verlangt. Schuld hat ja schließlich der Versender? Aber stimmt das überhaupt? Ab wann übergeben Sie die Verantwortung für Ihre Ware und an wen?

Die Antwort auf die Haftungsfrage ist zunächst abhängig davon, ob der Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Endkunden oder zwischen zwei Unternehmen besteht. Aber auch andere Aspekte sollten Sie beim Versand von Waren beachten, damit rechtlich alles in trockenen Tüchern ist und Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen.


  1. Rechtliche Hintergründe beim Versand und Transport von Waren
  2. Damit es erst gar nicht zum Schadensfall kommt...
  3. Transportrisiko im B2C-Geschäft
  4. Transportrisiko im B2B-Geschäft

Rechtliche Hintergründe beim Versand und Transport von Waren

Beginnen wir von vorne. Denn, mit der Frage wer für Transportschäden haftet, wird nur eine der rechtlichen Fragen im Versand- und Transportwesen geklärt. Kommt ein Kaufvertrag zustande, dann hat der Verkäufer die Pflicht die Ware so zu verpacken, dass Sie während des Transports nicht beschädigt wird. Dies liegt in der Sorgfaltspflicht des Verkäufers. Das bedeutet also für Sie als Verkäufer vor allem im E-Commerce Ihre Waren entsprechend zu verpacken und zu schützen.

Drei Punkte, die es für Sie noch zu beachten gibt:

  • Haftungsbeschränkungen sind oft in den Verträgen festgelegt. Diese dürfen natürlich nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, Sie sollten sich jedoch im Voraus mit den Bedingungen befassen.
  • Bei hochwertigen Waren und möglichen teuren Schäden lohnt es sich für Ihre Kunden vielleicht eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen. Beim Versand mit Paketdienstleistern ist eine Versicherung bis zu einem bestimmten Warenwert meist inbegriffen.
  • Beim internationalen Transport von Waren sind die jeweiligen Ländergesetze und Vorschriften zu beachten. Beim Export via Seefracht und Luftfracht gelten spezielle Regelungen.

In jeden Fall ist es also wichtig, informieren Sie sich über die jeweiligen Versandbestimmungen, die für diese Sendung oder diesen Transport gelten.

Damit es erst gar nicht zum Schadensfall kommt...

...finden Sie bei uns die passende Schutzverpackung für unterschiedliche Waren. 

Zunächst ist es wichtig, dass Ihre Verpackungen, den gesetzlichen Vorschriften für den Versand und Transport entsprechen. Denn auch hier kann ein großer finanzieller Schaden entstehen. wenn diese Vorschriften nicht eingehalten werden.

Die Verpackungen in unserem Online-Shop. die über diese Funktionen und Eigenschaften verfügen sind entsprechend gekennzeichnet.

Beispiele:

Sie finden Paletten mit entsprechendem ISPM15 Standard. Diese sind speziell für den Export von Waren geeignet.

Gefahrgut muss vorschriftsmäßig verpackt werden, damit es für den Versand und Transport zugelassen wird. Treten Gefahrstoffe aus der Verpackung aus kann dies enorme Folgen nach sich ziehen.

Info: Wie Sie Gefahrgüter richtig verpacken erfahren Sie in unserem Beitrag "Gefahrgut richtig verpacken und verschließen"

Verpackungen, die Ihre Waren so schützen, dass kein Transportrisiko besteht oder Schäden auftreten - dafür ist unsere Transportverpackung da. Denn eins ist klar, so unterschiedlich auch die zu verpackenden Waren sind, genauso unterschiedlich sind auch die Verpackungen dazu.

Beispiele:

Gehen Sie bei elektronischen Bauteilen auf Nummer sicher und verpacken Sie diese in entsprechenden ESD-Verpackungen für den besonderen Schutz.

Schutzverpackungen gegen Korrosion schützen nicht nur beim Transport, sondern auch vor Rostentwicklung. Ihre Waren aus Metall sollten Sie also in diesen Verpackungen verstauen und verschicken.

Info: Schon unseren Ratgeber zum richtigen Verpacken von Elektronik gelesen? Dann wird es Zeit - hier entlang!
Indikatoren

Übrigens: zum zusätzlichen Schutz Ihrer Waren eignen sich natürlich auch unsere zahlreichen Indikatoren. Diese gelten für den Endkunden auch als Beweismittel, denn es kann schnell und einfach erfasst werden, ob der Transport ohne Mängel durchgeführt werden konnte.

Transportrisiko im B2C-Geschäft (Unternehmen – Endkunde)

Schon einmal vorab: Der Endkunde hat hier in jedem Fall die besseren Karten.

Wird die Ware beim Transport zum Endverbraucher beschädigt, besteht dessen Schadensanspruch gegenüber dem Verkäufer. Der Verbraucher hat dann die Wahl, ob er den Kauf widerruft, sofern ein Widerrufsrecht besteht, oder ob er von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch macht.

Der Kunde muss sich also in diesem Fall nicht mit dem Versandunternehmen, sondern mit dem Verkäufer – mit Ihnen – auseinandersetzen. Sie wiederum müssen die Regulierung des Schadens mit Ihrem Transportdienstleister abwickeln – kein Problem, mit der korrekten Transportüberwachung!

B2C Transportrisiko

Transportrisiko im B2B-Geschäft (Unternehmen – Unternehmen)

Bei Verkäufen zwischen zwei Gewerbetreibenden trägt per Gesetz der Empfänger das Transportrisiko, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (§ 447 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gefahrübergang beim Versendungskauf)

B2B Transportrisiko

Wichtig ist in beiden Fällen, dass

  • Sie sich vom Spediteur bei der Warenübergabe schriftlich bestätigen lassen, dass die Ware unversehrt übergeben wurde.
  • der Empfänger sich die Beschädigung vom Spediteur direkt auf dem Frachtbrief bestätigen lässt und die Ware weder verändert noch benutzt.

Andernfalls beruht die Schadensregulierung rein auf Kulanz.

Stand: September 2023, Alle Angaben ohne Gewähr

Damit es erst gar nicht zum Schaden kommt - die optimale Verpackung finden.

Wir unterstützen Sie gerne mit einer Beratung.

Mo - Fr 07.30 - 18.00 Uhr
Tel. 0800 - 8995 000

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